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Hier die Schönsten Orte in Nord Ost Brasilien in denen wir Immobilien anbieten:
Südlich von Fortaleza: URUAU // TIBAU // PRAIA DO ALAGAMAR // MRACAJAU // NATAL // PIPA
Nördlich von Fortaleza: CAMOCIM // PARACURU // FORTALEZA
ERWERB VON IMMOBILIEN DURCH AUSLÄNDER IN BRASILIEN Immobilien in städtischen Gebieten, wie Grundstücke, Fabrikgelände, Apartments und Häuser, können ohne Beschränkungen von Personen erworben werden, die nicht in Brasilien wohnhaft sind. Der Käufer kann eine natürliche oder juristische Person mit Domizil oder Firmensitz in Brasilien oder im Ausland sein. |
VISUM für Asländer Das entsprechende Visum wird im Ausland von den diplomatischen Vertretungen, Konsulaten und wenn autorisiert auch durch das Staatliche Sekretariat für Auslandsbeziehungen (Secretaria de Estado das Relações Exteriores) und Honorar Konsulate (Consulado Honorário) erteilt. Touristenvisum Normalerweise ist ein Tourist, wenn er am Flughafen oder an einem anderen Grenzübergang ankommt, berechtigt, sich in einem Zeitraum von 12 Monaten bis zu 90 Tage im Land aufzuhalten. Er muss nur ein Rückflugticket vorzeigen und nachweisen können, dass er während der 90 Tage für seinen persönlichen Unterhalt aufkommen kann. Innerhalb dieses Zeitraums von 12 Monaten hat er einmal die Möglichkeit, die Verlängerung der Aufenthaltsdauer bei der Polícia Federal zu beantragen, dies muss aber vor Ablauf der 90 Tage bzw. der im Pass durch die Grenzpolizei definierten Aufenthaltsdauer geschehen. Die sich daraus ergebende maximale Aufenthaltsdauer in Brasilien ist auf 6 Monate oder 180 Tage beschränkt. Dauervisum
Grundsätzlich kann das Visum auch nächste Familienangehörige mit einbeziehen, vor allem Ehepartner, Eltern und Kindern, ledige Kinder unter 21 Jahren. Normalerweise erhalten die wirtschaftlich abhängigen Verwandten das gleiche Visum wie der Hauptantragsteller und es ist ebenso lange gültig. |
CPF für Ausländer Ausländer benötigen zur Erfassung im Personenregister CPF die nachstehend genannten Dokumente:
Wo kann die Ausstellung eines CPF-Dokumentes beantragt werden
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VORGEHEN BEIM KAUF EINER IMMOBILIE IN BRASILIEN Beim Erwerb von Immobilien in Brasilien ist die Prüfung der rechtlichen Lage der Liegenschaft sehr wichtig. Die Grundbucheintragung (Registro de Matricula) ist das wichtigste Dokument, in dem die gesamte Geschichte der Immobilie verzeichnet ist und den Verkäufer als aktuellen Besitzer der Liegenschaft ausweist. Unterlagen zur Prüfung der rechtlichen Lage der Immobilie
Abschluss des Geschäftes (Kauf der Immobilien)
Der Vertrag muss datiert und unterschrieben werden. Falls der Verkäufer in Gütergemeinschaft verheiratet ist, muss sein Ehepartner den Vertrag mitunterschreiben. Der Käufer soll sein Exemplar des Vertrages notariell beglaubigen lassen. Gem. brasilianischen Gesetz über den Erwerb von Immobilien, Nr. 4591, des Jahres 1964, geht das rechtliche Eigentum der Immobilie erst nach erfolgtem Grundbucheintrag (Registro de Matricula) auf den neuen Besitzer, in diesem Falle, den Käufer über. Die Spesen der Umschreibung der Immobilien können bis zu 5% des Kaufspreises hoch sein und werden vom Käufer bezahlt. Die üblichen Spesen sind:
Am Tage der Unterzeichnung der Eigentumsurkunde beim Notar muss sich der Käufer mit einem Personalausweis (im Fall von Ausländern, Reisepass) und CPF ausweisen. Der Käufer, muss urkundlich den aktuellen Zivilstand nachweisen und falls verheiratet (ebenfalls ukundlich zu belegen) eine Kopie des Personalausweises des Ehepartners vorlegen. Andere Immobiliensteuern nach dem Kauf |
GELDTRANSFER NACH BRASILIEN ZUM KAUF VON IMMOBILIEN
Sobald der Transfer in fremder Währung bei der brasilianischen Bank eintrifft, muss der Wechselvertrag bei dieser besorgt werden, damit das Geld in die einheimische Währung Real umgewandelt und dem Konto des Begünstigten gutgeschrieben werden kann. |
AUSLANDSKAPITAL IN BRASILIEN Direkte Bar- oder Sachinvestitionen von ausländischen Investoren, die zur Aufstockung des Geschäftskapital einer brasilianischen Unternehmen verwendet werden sollen, müssen entweder durch Überweisungen vom Ausland oder durch rechtsmässige Kapitalakquisition in Brasilien in das Geschäftskapital eingespiesen werden. Barinvestitioen von ausländischen Investoren in das Unternehmen, müssen innerhalb von 30 Tagen nach erfolgtem Transfer in Brasilien bei der Zentralbank angemeldet werden. Diese Anmeldung ermöglicht eine allfällig notwendig werdende Rückführung des Kapitals ins Ausland oder einen allfälligen Transfer des Geschäftsgewinnes ins Ausland. |
KONTENERÖFFNUNG VON AUSLÄNDERN BEI BRASILIANISCHEN BANKEN
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Diese Antworten auf Fragen |
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