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KITEHOLIDAY LTDA BRASIL

Hier die Schönsten Orte in Nord Ost Brasilien in denen wir Immobilien anbieten:

Südlich von Fortaleza: URUAU // TIBAU // PRAIA DO ALAGAMAR // MRACAJAU // NATAL // PIPA

Nördlich von Fortaleza: CAMOCIM // PARACURU // FORTALEZA

ERWERB VON IMMOBILIEN DURCH AUSLÄNDER IN BRASILIEN

Immobilien in städtischen Gebieten, wie Grundstücke, Fabrikgelände, Apartments und Häuser, können ohne Beschränkungen von Personen erworben werden, die nicht in Brasilien wohnhaft sind. Der Käufer kann eine natürliche oder juristische Person mit Domizil oder Firmensitz in Brasilien oder im Ausland sein.


VISUM für Asländer
Das brasilianische Recht kennt insgesamt sieben verschiedene Visumarten: Transitvisum, Touristenvisum, befristetes Visum, Dauervisum, Höflichkeitsvisum, Offizielles Visum, Diplomatenvisum.

Das entsprechende Visum wird im Ausland von den diplomatischen Vertretungen, Konsulaten und wenn autorisiert auch durch das Staatliche Sekretariat für Auslandsbeziehungen (Secretaria de Estado das Relações Exteriores) und Honorar Konsulate (Consulado Honorário) erteilt.

Touristenvisum
Brasilien praktiziert in Bezug auf Visumbestimmungen eine Politik der Gegenseitigkeit. Mit anderen Worten verlangt Brasilien von Staatsbürgern der Länder ein Visum, die ihrerseits ein solches von Brasilianern fordern.

Normalerweise ist ein Tourist, wenn er am Flughafen oder an einem anderen Grenzübergang ankommt, berechtigt, sich in einem Zeitraum von 12 Monaten bis zu 90 Tage im Land aufzuhalten. Er muss nur ein Rückflugticket vorzeigen und nachweisen können, dass er während der 90 Tage für seinen persönlichen Unterhalt aufkommen kann. Innerhalb dieses Zeitraums von 12 Monaten hat er einmal die Möglichkeit, die Verlängerung der Aufenthaltsdauer bei der Polícia Federal zu beantragen, dies muss aber vor Ablauf der 90 Tage bzw. der im Pass durch die Grenzpolizei definierten Aufenthaltsdauer geschehen. Die sich daraus ergebende maximale Aufenthaltsdauer in Brasilien ist auf 6 Monate oder 180 Tage beschränkt.

Dauervisum
Grundsätzlich gibt es folgende sechs Konstellationen, in denen ein Ausländer ein Visum für den dauerhaften Aufenthalt in Brasilien (Visto Permanente) erhalten kann:

  • Hochqualifizierte Forscher oder Spezialisten, Geschäftsführer und Vorstände von Unternehmen mit ausländischer Beteiligung,
  • Ausländer, die Kapital in ein produzierendes Unternehmen investieren möchten (mindestens USD 50.000,00), und lokale Arbeitskräfte anstellen, aus- oder weiterbilden möchten,
  • Rentner und Pensionäre, die eine monatliche Rente von umgerechnet mindestens USD 2.000,00 erhalten,
  • mit einem brasilianischen Staatsangehörigen verheiratete Ausländer,
  • ausländische Eltern, finanziell abhängiger (in der Regel: minderjähriger) brasilianischer Kinder

Grundsätzlich kann das Visum auch nächste Familienangehörige mit einbeziehen, vor allem Ehepartner, Eltern und Kindern, ledige Kinder unter 21 Jahren. Normalerweise erhalten die wirtschaftlich abhängigen Verwandten das gleiche Visum wie der Hauptantragsteller und es ist ebenso lange gültig.


CPF für Ausländer
Das CPF (Cadastro Pessoas Físicas) ist ein obligatorisches Dokument für Brasilianer und Ausländer, die in Brasilien Besitztum und Rechte bzw. Pflichten in bezug auf die öffentliche Registrierung haben. In diesen Rahmenbereich fallen auch Immobilien.. Das CPF dient dem Finanzministerium als Instrument zur Besteuerung der natürlichen Personen (Erfassung und Verwaltung über ein Personenregister).

Ausländer benötigen zur Erfassung im Personenregister CPF die nachstehend genannten Dokumente:

  • Gültiger, nicht abgelaufener Pass und/oder die gültige Registrierung im RNE (Registro Nacional de Estrangeiro)
  • Geburtsurkunde (Certidão de Nascimento ) , durch einen vereidigten Übersetzer auf portugiesisch übersetzt und beglaubigt durch das Brasilianische Konsulat im Herkunftsland.
  • Formular (Ficha Cadastral de Pessoa Física)

Wo kann die Ausstellung eines CPF-Dokumentes beantragt werden

  • Brasilianische Konsulate im Ausland
  • Secretaria da Receita Federal (Brasilianisches Finanzministerium). Der Antrag ist mittels dem Formular ( Ficha Cadastral de Pessoa Física) beim örtlichen Postamt (Correio local) oder bei der Banco do Brasil zu initialisieren. In diesem Fall kann die Ausstellung des CPF Dokumentes auch durch eine bevollmächtigte Person beantragt werden.

VORGEHEN BEIM KAUF EINER IMMOBILIE IN BRASILIEN
Die wichtigsten Grundregeln beim Kauf einer Immobilie ist: Lassen Sie sich nur durch einen qualifizierten und registrierten Immobilenfachmann bzw. Immobilienfachfrau beraten und begleiten! Die genannte Person muss als "Corretor" beim lokalen CRECI ( Conselho Regional dos Corretores de Imóveis ) registriert sein. Dieser ist verpflichtet, das übernommene Geschäft nach den Richtlinien des CRECI in Bezug auf Ethik und Auftragserfüllung vorzunehmen. Bei Nichteinhaltung der Richtlinien kann der Käufer beim CRECI vorstellig werden.

Beim Erwerb von Immobilien in Brasilien ist die Prüfung der rechtlichen Lage der Liegenschaft sehr wichtig. Die Grundbucheintragung (Registro de Matricula) ist das wichtigste Dokument, in dem die gesamte Geschichte der Immobilie verzeichnet ist und den Verkäufer als aktuellen Besitzer der Liegenschaft ausweist.

Unterlagen zur Prüfung der rechtlichen Lage der Immobilie

  • Eintrag im Grundbuch (Registro de Matricula) : Der Verkäufer muss im Grundbuch als aktueller Besitzer der Immobilie eingetragen sein;
  • Bescheinigungen der Zahlung der Wasser-, Abwasser-, Strom- und Condimino-Rechnungen;
  • Negativbescheinigungen von Belastungen (Hypotheken, Grundpfand) oder Veräußerungen (Teilverkäufen) und Durchgangsrechten Dritter;
  • Gerichtliche Negativbescheinigungen des Verkäufers im Falle von Zivilprozessen, steuerlichen Zwangsverfahren des öffentlichen Finanzwesens;
  • Negativbescheinigung der städtischen Steuern (IPTU);

Abschluss des Geschäftes (Kauf der Immobilien)
Der erste Schritt für die Abwicklung des Geschäftes ist die Ausfertigung des Kauf- bzw. Verkaufvertrags. Der Vertrag sollte folgende Angaben enthalten:

  • Persönliche Angaben des Verkäufers und Käufers (Daten des Personalausweis, CPF, Staatsangehörigkeit, Zivilstand und aktuelles Domizil),
  • Nr. des "Registro de Matricula" (Grundbucheintragung) und Beschreibung der Immobilie (Adresse, Grundfläche, Gebäude, usw.).
  • Verkaufspreis, Zahlungsweise, Zahlungstermine,
  • erste Anzahlung (üblicherweise 10% - 20% der Kaufsumme)
  • Bei Fremdfinanzierung: Höhe der Teilzahlungen, Zins inkl. Frequenz der Indexanpassungen und Zahlungstermine
  • Bei Zahlungsverzug, Verzugszinse und Gebühren, Höhe der Raten sich ergebend aus den Verzugszinsen und Gebühren
  • Ort der Bezahlung und Gerichtsstand
  • Alle Pflichten des Verkäufers

Der Vertrag muss datiert und unterschrieben werden. Falls der Verkäufer in Gütergemeinschaft verheiratet ist, muss sein Ehepartner den Vertrag mitunterschreiben. Der Käufer soll sein Exemplar des Vertrages notariell beglaubigen lassen.

Gem. brasilianischen Gesetz über den Erwerb von Immobilien, Nr. 4591, des Jahres 1964, geht das rechtliche Eigentum der Immobilie erst nach erfolgtem Grundbucheintrag (Registro de Matricula) auf den neuen Besitzer, in diesem Falle, den Käufer über. Die Spesen der Umschreibung der Immobilien können bis zu 5% des Kaufspreises hoch sein und werden vom Käufer bezahlt. Die üblichen Spesen sind:

  • Ausfertigung der Eigentumsurkunde beim Notar,
  • Eintrag im Grundbuch
  • ITBI (Steuer für die Eigentumsübertragung von Immobilien) fällt in die Kompetenz der Bezirke, in welchem die Immobilie situiert ist. Bei jedem Verkauf von  Immobilien ist diese fällig. Der Steueransatz liegt in der Regel bei 2% des Verkaufspreises, kann aber je nach Bezirk nach oben oder unten abweichen, .
  • Maklerspesen und Ausgaben für Bescheinigungen werden üblicherweise vom Verkäufer bezahlt.

Am Tage der Unterzeichnung der Eigentumsurkunde beim Notar muss sich der Käufer mit einem Personalausweis (im Fall von Ausländern, Reisepass) und CPF ausweisen. Der Käufer, muss urkundlich den aktuellen Zivilstand nachweisen und falls verheiratet (ebenfalls ukundlich zu belegen) eine Kopie des Personalausweises des Ehepartners vorlegen.

Andere Immobiliensteuern nach dem Kauf
IPTU (Steuer auf Gemeindegrundstücken) fällt ebenfalls in den Kompetenzbereich der Bezirke, in welchem die Liegenschaft situiert ist. Diese Steuer fällt jährlich an und wird auf Gebäuden und Grundstücken in städtischen Gebieten erhoben. Der Steueransatz und die Rechnungsmethode variieren zwischen den einzelnen Bezirken; im allgemeinen liegen diese in etwa bei 1% des bei der Gemeinde registrierten Kaufwertes der Immobilien


GELDTRANSFER NACH BRASILIEN ZUM KAUF VON IMMOBILIEN

Wichtig ist zu beachten, dass bei Geldüberweisungen nach Brasilien, mit dem Zweck erworbene Immobilien zu bezahlen, der Begünstige des Geltransfers immer der Besitzer der Liegenschaft, nie aber eine Drittperson ist. Im weiteren verlangt das brasilianische Gesetz, dass die Transaktionen von Geldwerten vom Ausland, die zum Ziel die finanzielle Begleichung von erworbenen Immobilien haben, von den Banken nur akzeptiert werden dürfen, wenn folgende Dokumente vorgelegt werden:

  • Kauf- bzw. Verkaufsvertrag oder gleichwertiges Dokument, worin die Bedingungen, der Totalbetrag und die vollständige Adresse der Immobilie beschrieben ist,
  • Kopie der Eigentumsurkunde oder gleichwertiges Dokument,
  • Finanzierungsvertrag oder gleichwertiges Dokument, wenn eine Finanzierung vorliegt,
  • eine öffentlich beglaubigte Vollmacht, falls die Transaktion durch einen Bevollmächtigten ausgeführt wird.

Sobald der Transfer in fremder Währung bei der brasilianischen Bank eintrifft, muss der Wechselvertrag bei dieser besorgt werden, damit das Geld in die einheimische Währung Real umgewandelt und dem Konto des Begünstigten gutgeschrieben werden kann.

Geldüberweisungen vom Ausland nach Brasilien oder umgekehrt, mit dem Zweck Immobilienkauf können durch natürliche oder juristische Personen, die im Zusammenhang mit dem Immobilienkauf stehen, realisiert werden. Ihre Abwicklung erfolgt auf dem Markt der freien Wechselkurse
"Taxas flutuantes" nur durch berechtige Banken.


AUSLANDSKAPITAL IN BRASILIEN

Direkte Bar- oder Sachinvestitionen von ausländischen Investoren, die zur Aufstockung des Geschäftskapital einer brasilianischen Unternehmen verwendet werden sollen, müssen entweder durch Überweisungen vom Ausland oder durch rechtsmässige Kapitalakquisition in Brasilien in das Geschäftskapital eingespiesen werden. Barinvestitioen  von ausländischen Investoren in das Unternehmen, müssen innerhalb von 30 Tagen nach erfolgtem Transfer in Brasilien bei der Zentralbank angemeldet werden. Diese Anmeldung ermöglicht eine allfällig notwendig werdende Rückführung des Kapitals ins Ausland oder einen allfälligen Transfer des Geschäftsgewinnes ins Ausland.

Gemäss brasilianischer Gesetzesdefinition gelten als Auslandskapital Bar- und Sachmittel, die von natürlichen oder juristischen Personen mit Sitz im Ausland zwecks Investition bzw. Umwandlung in wirtschaftliche Aktivitäten nach Brasilien transferiert wurden.

Alle Geldtransaktionen vom Ausland (inkl. Einreise mit dem Flugzeug od. anderen Verkehrsmitteln) im Werte von BR$ 10.000,00 oder höher müssen deklariert werden. In diesem Fall muss die Herkunft und Zielort des Geldes, Grund der Überweisung


KONTENERÖFFNUNG VON AUSLÄNDERN BEI BRASILIANISCHEN BANKEN
Das brasilianische Gesetz erlaubt die Eröffnung von normalen Bankkonten in Reais (BR$) durch Ausländer, nur dann wenn:

  • a usländische, natürliche Person, die ein Dauervisum und die RNE (Registro Nacional de Estrangeiro) haben,
  • ausländische, natürliche Person, Inhaber eines befristeten Visums, die sich länger als 12 Monate in Brasilien aufhalten,
  • ausländische, natürliche Person, Inhaber eines befristeten Visums, welche in Brasilien bereits mit einem Anstellungsvertrag einreist, unabhängig von ihrer Aufenthaltsdauer und Ankunftsdatum in Brasilien.

Diese Antworten auf Fragen
sind Informationen über "Erwerb von Immobilien" und "Investitionen kommerzieller Art" durch Ausländer in Brasilien. 
Diese Informationen sind Erfahrungen mit brasilianischen Behörden und Institutionen sowie auf weiteren offiziellen Bezugsquellen (Ministério das Relaçãos Exteriores, Receita Federal, Policia Federal, Banco Central, Banco do Brasil, Setur-CE, AHK-Camara Brasil Alemanha, etc.).


Für Ihre Sicherheit: Wir zeigen Ihnen die Immobilie in Brasilien. Die Prüfung der Eigentums Papiere der Immobilie, wie auch der anschließende Kauf einer Immobilie in Brasilien läuft ausschlieslich über unseren Rechtsanwalt Dr. Maximo Jr. aus Fortaleza. Sie können natürlich jederzeit Ihren Rechtsanwalt mit einbeziehen, oder irgendeinen Rechtsanwalt hier in Brasilien noch ihrer Wahl.
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